1 Mio. Euro für Forschungsvorhaben zu Vorhofflimmern
Vorhofflimmern gehört zu den häufigsten Herzrhythmusstörungen. In Deutschland sind schätzungsweise 1,5 bis 2 Millionen Menschen betroffen. Da Vorhofflimmern nicht immer deutliche Beschwerden verursacht, bleibt es häufig lange unbemerkt – und damit unbehandelt.
Das kann schwerwiegende Folgen haben: Vorhofflimmern erhöht das Risiko für Schlaganfälle und Herzschwäche, kann die Lebensqualität deutlich einschränken und ist mit einem erhöhten Demenzrisiko verbunden.
Die Deutsche Herzstiftung sieht daher weiterhin großen Forschungsbedarf und stellt erneut 1 Million Euro für innovative Forschungsprojekte zu Vorhofflimmern bereit. Gefördert werden Grundlagenarbeiten sowie klinische Forschungsprojekte zur Diagnose und Therapie der Herzrhythmusstörung.
Bewerben können sich einzelne Arbeitsgruppen ebenso wie Forschungsverbünde mehrerer akademischer Einrichtungen in Deutschland. Die Forschungsvorhaben sollen auf maximal zwei Jahre angelegt sein. Ein Gutachtergremium bewertet die eingereichten Projekte und verteilt die Gesamtfördersumme auf die ausgewählten Vorhaben.
Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:
- Titel (eine Zeile)
- Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
- Ziel(e) (1-3 Zeilen)
- Projektbeschreibung (1 Seite)
- Arbeitsplan (1 Seite)
- Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)
- Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel, 2-4 Zeilen. Bitte beachten Sie, dass Mittel für Geräte und Gerätezubehör nicht finanziert werden).
- Expertise/ Publikationen / Patente (max.5)
- Zeitplan (2 Zeilen)
- Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 3. Juli 2026 per E-Mail an forschung@herzstiftung.de einzureichen. Informationen zur Bewerbung sind abrufbar
Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spätestens ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und von diesem in einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren mit Punktesystem bewertet werden. Das Gutachtergremium setzt sich aus Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) sowie weiteren Experten zusammen. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt Ende September 2026 (24.-26.9.) im Rahmen der DGK-Herztage in Hamburg.
Ansprechpartner
- 60323 Frankfurt am Main
- 069 955128-100
- 069 955128-345
- forschung@herzstiftung.de
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- 069 955128-100
- 069 955128-335
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