Der bundesweite Tag der Organspende findet jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Anlässlich dieses Aktionstages haben wir bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation nachgefragt, inwieweit Herzpatienten Organe spenden können und welche Einschränkungen es gibt.
Schließt eine Herzerkrankung eine Organspende aus?
Eine Herzerkrankung schließt eine Person keineswegs grundsätzlich als Spender aus. Es wird sehr genau zwischen dem erkrankten Organ – dem Herzen – und allen anderen Organen unterschieden. Auch wenn das Herz geschädigt ist, können andere Organe gesund und für eine Spende mit anschließender Transplantation geeignet sein. Neben der Spende von Organen ist bei herzkranken Patienten oft eine Gewebespende möglich, beispielsweise Augenhornhaut, Haut, Sehnen oder Knochen.
Kann ein herzkranker Patient sein Herz spenden?
Grundsätzlich wird für jede Organspende sehr sorgfältig geprüft, ob das betroffene Organ aus medizinischer Sicht transplantiert werden kann. Wenn das Herz eines herzkranken Spenders aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausreichend funktionsfähig für einen Empfänger ist, kann es als Organ nicht gespendet werden. Möglicherweise können aber die Herzklappen, sofern sie intakt sind, als Gewebespende infrage kommen.
Welche Vorerkrankungen des Herzens schließen die Spende eines Herzens für eine Transplantation in jedem Fall aus?
Wenn das Herz strukturell geschädigt ist, ist es für eine Organspende in der Regel ausgeschlossen. Beispiele für schwere strukturelle Herzerkrankungen sind eine ausgeprägte koronare Herzkrankheit (verengte oder verschlossene Herzkranzgefäße), der unmittelbare Zustand nach einem Herzinfarkt, hochgradige Schäden der Herzklappen oder eine schwere Herzmuskelerkrankung. War das Herz bereits im Körper des Spenders nicht mehr ausreichend leistungsfähig, etwa wegen schwerer Herzschwäche, ist es für eine Transplantation nicht verwendbar.
Gibt es allgemeine Gründe, die herzkranke Patienten von einer Organspende ausschließen?
Es gibt nur wenig Diagnosen, die einen generellen Ausschluss der Organspende bedingen. Um das Übertragungsrisiko von Erkrankungen, die den Erfolg der Transplantation gefährden oder für den Organempfänger in seltenen Fällen lebensbedrohlich sein könnten, so gering wie möglich zu halten, wird jeder Organspender nach dem Feststellen des unwiderruflichen Funktionsausfalles des Gehirns – das heißt unmittelbar vor der Organentnahme – einer sorgfältigen medizinischen Untersuchung unterzogen.
Ausschlussgründe, die auch für herzkranke Patienten gelten, sind Infektionen (beispielsweise HIV, Tuberkulose), eine gesicherte und nicht erfolgreich behandelte Sepsis, nicht behandelbare Infektionen oder eine Entzündung des Gehirngewebes beziehungsweise der Hirnhäute mit unbekannten Erregern.
Liegt aktuell eine behandlungsbedürftige bösartige Tumorerkrankung vor, dürfen keine Organe entnommen werden. Hat eine Person eine länger zurückliegende Tumorerkrankung, wird sehr detailliert überprüft, ob eine Organspende infrage kommt, und von Fall zu Fall entschieden. Wichtig ist, dass das Alter allein kein medizinischer Ausschlussgrund für eine Organspende ist.
Kann ich als Herzkranker einen Organspendeausweis haben?
Wer herzkrank ist, kann einen Organspendeausweis ausfüllen, die Spendenbereitschaft mit „Ja“ ankreuzen, eine uneingeschränkte oder eine eingeschränkte Zustimmung nur für bestimmte Organe oder Gewebe geben. Unter der Rubrik „Besondere Hinweise“ lassen sich Vorerkrankungen vermerken.
Die Entscheidung zur Organspende kann auch in einer Patientenverfügung oder im Organspenderegister dokumentiert werden. Letztendlich entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, die das Organ entnehmen, ob sich im Fall einer möglichen Spende ein Organ für die Transplantation eignet oder nicht.
Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will?
Der Organspendeausweis lässt sich auch nutzen, um einer Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis einfach wegwerfen oder neu ausfüllen. Auch der Eintrag im OrganspendeRegister kann jederzeit geändert werden. Besonders wichtig ist es, mit den Angehörigen über die Entscheidung zu sprechen, damit diese im gegebenen Fall den Willen des ihnen nahestehenden Menschen kennen.
Beeinträchtigt die Entscheidung zur Organspende meine Therapie?
Ärztinnen und Ärzte sind der bestmöglichen Behandlung und Lebensrettung verpflichtet. Eine Organspende wird erst geprüft, wenn jede Therapie ausgeschöpft ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende beeinflusst nicht, ob und wie intensiv versucht wird, das Leben zu retten.
Und wenn ich selbst ein Spenderherz brauche?
In einem Transplantationszentrum wird nach umfassenden Untersuchungen entschieden, ob eine Listung bei Eurotransplant erfolgt. Entscheidend sind die Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten nach der Transplantation, etwa längerfristiges Überleben, ausreichende Funktion des Spenderherzens, verbesserte Lebensqualität.
Unser Informationsmaterial
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Kontakt
- Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
- 069 677328-0
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nimmt als bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende eine zentrale Rolle im Organspendeprozess ein. Sie organisiert die Zusammenarbeit aller beteiligten Partner bei der Organentnahme, einschließlich der zugehörigen vorbereitenden Maßnahmen und dem anschließenden Transport der Spenderorgane in die Transplantationszentren.